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  2. Gesetzliche Anforderungen an Bauzäune

Gesetzliche Anforderungen an Bauzäune

Andre Niebuhr

24.08.2024

Bauzäune sind ein unverzichtbares Element jeder Baustelle. Sie dienen nicht nur der Absicherung des Baugeländes, sondern auch dem Schutz der Öffentlichkeit. Um diesen Zweck zu erfüllen, müssen Bauzäune bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Vorschriften:

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

- Standfestigkeit: Bauzäune müssen stabil und kippsicher aufgestellt werden. Dies wird in der Regel durch geeignete Fußplatten oder Verankerungen im Boden gewährleistet.

- Höhe: Die Mindesthöhe für Bauzäune beträgt in den meisten Fällen 2 Meter.

- Lückenlosigkeit: Es dürfen keine Lücken oder Öffnungen vorhanden sein, durch die Unbefugte auf die Baustelle gelangen können.

2. Sicherheitsabstände

- Verkehrsflächen: Zu öffentlichen Verkehrsflächen muss ein Mindestabstand eingehalten werden. Dieser variiert je nach lokalen Vorschriften, beträgt aber in der Regel mindestens 0,5 Meter.

- Gehwege: Bei Baustellen in städtischen Gebieten muss ein ausreichend breiter Gehweg für Fußgänger freigehalten werden. Die Mindestbreite beträgt meist 1,2 Meter.

3. Sichtschutz

- Blendschutz: Bei Baustellen an Straßen kann ein Sichtschutz erforderlich sein, um Autofahrer vor Blendung durch Baustellenbeleuchtung oder Schweißarbeiten zu schützen.

- Staubschutz: In staubintensiven Bereichen kann eine Abdeckung des Zauns zur Staubreduzierung vorgeschrieben sein.

4. Kennzeichnung und Beleuchtung

- Warnhinweise: An den Zugängen zur Baustelle müssen deutlich sichtbare Warn- und Hinweisschilder angebracht werden.

- Beleuchtung: Bei Dunkelheit müssen die Umrisse der Baustelle durch Beleuchtung oder reflektierende Elemente erkennbar sein.

5. Spezielle Anforderungen

- Lärmschutz: In Wohngebieten oder anderen lärmsensiblen Bereichen können zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen am Bauzaun erforderlich sein.

- Umweltschutz: Bei Arbeiten mit umweltgefährdenden Stoffen können spezielle Abdichtungen oder Auffangvorrichtungen vorgeschrieben sein.

6. Genehmigungen

- Vor der Errichtung eines Bauzauns im öffentlichen Raum ist in der Regel eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.

- Dies gilt insbesondere, wenn Verkehrsflächen oder Gehwege beeinträchtigt werden.

7. Regelmäßige Kontrollen

- Die Sicherheit und Stabilität der Bauzäune muss regelmäßig überprüft und dokumentiert werden.

- Nach extremen Wetterereignissen sind zusätzliche Kontrollen durchzuführen.

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